Veranstaltung mit mehr als 200 Personen ohne VStättVO?
Dürfen Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen in Räumen durchgeführt werden, die nicht nach der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) geplant, gebaut bzw. genehmigt sind? Dies soll ein Hinweis sein, wie in Niedersachsen in solchen Fällen vorgegangen wird.